AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung
Zur Teilnahme an den Kursen ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen, per Anmeldung über die Homepage. Durch die schriftliche Buchungsbestätigung per Email von Lebensretter-Euregio wird die Anmeldung verbindlich und es kommt ein Vertrag zustande.

Der Vertrag kommt ebenfalls zustande, wenn die vollständige Lehrgangsgebühr vorab auf dem Konto von Lebensretter-Euregio eingegangen ist (Überweisung, PayPal) und die Teilnahmemöglichkeit durch Lebensretter-Euregio schriftlich, per Email bestätigt wurde.

2. Aus- und Fortbildung für Betriebe
Für die Aus- und Fortbildung der betrieblichen Ersthelfer, ist das Abrechnungsformular bis zum Lehrgangsbeginn im Original und vollständig ausgefüllt abzugeben. Kopien werden nicht anerkannt.
Liegt das Abrechnungsformular nicht oder nicht korrekt ausgefüllt vor, so das eine Abrechnung mit dem Unfallversicherungsträger nicht erfolgen kann, werden die Kursgebühren dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

3. Lehrgangszeiten
Die Lehrgangszeiten für Erste-Hilfe-Kurse gemäß DGUV dauern 9UE a 45 Minuten.

4. Bescheinigungen

Ersatzbescheinigungen können per Email an: info@lebensretter-euregio.de unter der Angabe der Teilnehmerdaten angefordert werden. Die Kosten hierfür betragen 10€.

5. Storno
Der Teilnehmer muss bei Verhinderung den Kurs 24 Stunden vor Kursbeginn schriftlich per Mail (info@lebensretter-euregio.de) absagen. Tut der Teilnehmer dies nicht, so gilt das als Nichterscheinen. Lebensretter-Euregio behält sich in diesem Falle vor 100% der Kursgebühr in Rechnung zu stellen. Bei Absagen aufgrund von Krankheit, innerhalb der letzten 24 Stunden vor Kursbeginn, muss binnen 3 Werktagen nach Lehrgangsdatum ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Andernfalls wird auch hier 100% der Kursgebühr in Rechnung gestellt. Verspätungen von mehr als 15 Minuten, gelten als Nichterscheinen und werden ebenfalls mit 100% der Kursgebühr in Rechnung gestellt.

6. Gutscheine

Die Inanspruchnahme von Gutscheinen muss bei der Anmeldung angegeben werden. Es kann immer nur 1 Gutschein pro Person eingelöst werden. Diese sind nicht kombinierbar. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.  Bei Nichtteilnahme, trotz verbindlicher Anmeldung gemäß §1 unserer AGB, werden die vollen Lehrgangsgebühren in Rechnung gestellt.

7. Inhouse-Lehrgänge / geschlossene Lehrgänge

Für Inhouse-Lehrgänge (Lehrgänge die in den Räumlichkeiten des Unternehmens stattfinden) bzw. für geschlossene Lehrgänge (z.B. Vereine, Firmen, Sportgruppen, etc.) muss die Teilnehmerzahl je Kurs mindestens 15 Teilnehmer betragen. Wird die Teilnehmerzahl unterschritten, hat der Vertragspartner die Differenz zu 15 Teilnehmern zu tragen.
Bei Inhouse-Lehrgängen, können Gebühren je Fahrstrecke (Hin- und Rückfahrt) pro Kurstermin in Rechnung gestellt werden, diese sind vorab zu erfragen.

Für Lehrgänge außerhalb unserer Räumlichkeiten müssen, nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaft, geeignete Räume und Einrichtungen vorhanden sein. Es muss ein Raum zur Verfügung stehen, der eine Grundfläche von mindestens 50qm aufweist und in dem 20 Personen durch theoretischen Unterricht und praktische Übungen in Erster Hilfe geschult werden können. Der Raum muss der Arbeitsstättenverordnung entsprechen.

8. Kursabsagen durch Lebensretter-Euregio
Ein Lehrgang kann durch Lebensretter-Euregio abgesagt werden, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Absage wird dem Teilnehmer bzw. Auftraggeber frühzeitig bekannt gegeben. Sollte aus Gründen höherer Gewalt oder plötzlicher Krankheit eines Ausbilders der Lehrgang kurzfristig ausfallen müssen, ist dies möglich. Lebensretter-Euregio bemüht sich in solchen Fällen unverzüglich um einen Ersatztermin. Sollte kein passender Ersatztermin angeboten werden können, werden bereits gezahlte Lehrgangsgebühren zurückerstattet. Darüberhinausgehende Rechtsansprüche, insbesondere die Erstattung der Kosten aus Arbeitsausfall, Fahrtkosten, etc. bestehen nicht.

9. Ausschluss von der Teilnahme
Lebensretter-Euregio ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z.B. bei Zahlungsverzug, Störungen der Veranstaltung und des Betriebsablaufs, zu spätem Erscheinen am Lehrgangstag (>15 Minuten), Fehlen der in der Anmeldung zugesicherten Teilnahmevoraussetzungen, nicht erfolgreiche Absolvierung von Zwischenprüfungen oder Lernzielen, von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
In diesen Fällen hat Lebensretter-Euregioeinen Anspruch auf die Zahlung des vollen Teilnehmerentgeltes.

10. Haftung / Hausordnung / Verschwiegenheit
Die Haftung von Lebensretter-Euregio, mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Lebensretter-Euregio, ihrer gesetzlicher Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Während des Lehrgangs/Seminars entstandene Schäden sind der Seminarleitung und Institutsleitung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Hausordnung ist bei Veranstaltungen in den Räumlichkeiten von Lebensretter-Euregio zu beachten, die Verschwiegenheitsverpflichtung insbesondere von persönlich Besprochenem wird mit der Anmeldung uneingeschränkt anerkannt.
Die Haftung für unvorhersehbare atypische Schäden wird ausgeschlossen. Lebensretter-Euregio übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der ausgehändigten Materialien und vermittelten Informationen. Haftungsansprüche gegen Lebensretter-Euregio, unabhängig davon ob materieller oder ideeller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der ausgehändigten Materialien und vermittelten Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und/oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

11. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

12. Datenschutz
Es erfolgt die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz. Die Daten werden ausschließlich für innerbetriebliche Zwecke verwendet. Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Rechnung getragen (siehe Impressum).

13.Sonstiges
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Aachen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen und im Falle fehlender Regelungen ist eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck beider Parteien am ehesten entspricht.


Stolberg, 29. April 2022