Abrechnung der Lehrgangsgebühren

Hier finden Sie Verfahrensweise und Dokumente für eine direkte Abrechnung der Seminargebühren mit Ihrer Berufsgenossenschaft / Unfallkasse

Besuchen Ihre Mitarbeiter*Innen  einen unserer Kurse, können wir die direkten Seminargebühren mit dem für Ihr Unternehmen zuständigen Unfallversicherer (BG oder UK) abrechnen.
Dies ist jedoch nur möglich, wenn die erforderlichen Unterlagen vollständig ausgefüllt und im Original am Kurstag mitgebracht und dem Ausbilder vor Ort ausgehändigt werden - senden Sie uns bitte daher vorab keine Unterlagen.


Wichtig: Aufgrund neuer gesetzlicher Vorschriften müssen die Teilnehmer gleich am Lehrgangsende die Teilnahmebescheinigung erhalten, daher müssen die erforderlichen Unterlagen am Kurstag vollständig und korrekt ausgefüllt vorliegen. Liegen diese zum Lehrgangsbeginn nicht vor, werden die Ausbildungskosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, eine spätere Nachreichung ist nicht mehr möglich.  

Wird die Lehrgangsgebühr nicht von der Berufsgenossenschaft (BG) bzw. der Unfallkasse (UK) übernommen, betragen die Lehrgangsgebühren 60 € je Teilnehmer.

Ihr Betrieb/Einrichtung ist bei der BGW oder BGN versichert:
Seit einiger Zeit gilt bei der BGW und BGN ein verpflichtendes Online-Verfahren zur Kostenübernahme für die Aus- und Fortbildung zur betrieblichen Ersten Hilfe. 


Noch Fragen ?

 Bitte melden Sie sich, wenn etwas unklar ist, wir helfen Ihnen gerne weiter 

Achtung: dieses Formular ist nicht für BGW- oder BGN-Versicherte zugelassen !!   Dieses muss jeweils bei der BGW  bzw. BGN online beantragt werden.